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   OLG Hamburg, 07.06.2005 - 9 U 167/03   

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https://dejure.org/2005,17055
OLG Hamburg, 07.06.2005 - 9 U 167/03 (https://dejure.org/2005,17055)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.06.2005 - 9 U 167/03 (https://dejure.org/2005,17055)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 9 U 167/03 (https://dejure.org/2005,17055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 240 § 249 § 538 Abs. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen das Weiterbetreiben des Rechtsstreits nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.1995 - VIII ZR 224/94

    Rechtsfolgen der Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2005 - 9 U 167/03
    Insoweit bleibt der Insolvenzschuldner selbst prozessführungsbefugt (vgl. BGH NJW 95, 2563).
  • KG, 02.09.2003 - 9 U 180/03

    Geldentschädigung für 15- bzw. 16jähriges Kind einer absoluten Person der

    Zur Unzulässigkeit der Bildveröffentlichung im genannten Artikel vom 30. Juni 2002 wird auf das Urteil vom 2. September 2003 - 9 U 167/03 - Bezug genommen, in dem der Senat u. a. ausgeführt hat:.

    Zur Ausgabe der "Bild" vom 27. April 2002, in der ein beim 8. Internationalen Springturnier in Monaco aufgenommenes Foto der Klägerin mit der Bildunterschrift "Wunderschönes Zauberwesen auf Pferderücken: C (15)" abgedruckt wurde, kann auf das Urteil vom 2. September 2002 - 9 U 15/03 - verwiesen werden, in dem der Senat den Unterlassungsanspruch betreffend das abgedruckte Foto in Entsprechung zum Urteil 9 U 167/03 begründet und u. a. ausgeführt hat:.

    Hinsichtlich des Artikels in der "Bild" vom 7. Mai 2002 mit der Überschrift "Das Märchen von den drei Reiterinnen" und mit einem Porträtfoto der Klägerin kann auf das Urteil vom 2. September 2003 - 9 U 17/03 - Bezug genommen werden, in dem der Senat die Rechtswidrigkeit der Fotoveröffentlichung entsprechend dem Urteil zu 9 U 167/03 begründet und u. a. ausgeführt hat:.

    Entsprechend den Gründen der Urteile 9 U 147/03 und 9 U 167/03 war es auch unzulässig, dass in der "Bild am Sonntag" vom 21. Juli 2002 unter der Überschrift "Der neue Jetset" die Klägerin mit den Worten "Schön wie ein Gemälde", "Traumfrau" und "Ihr Erbe: ein Teil von Mamas 900 Millionen Euro plus dem Anteil, den Opa, F R, mal hinterlässt (2,5 Mrd. Euro)" beschrieben und ein - beim Grand Prix von Monaco im VIP-Bereich aufgenommenes - Foto der Klägerin und ihres Bruders abgedruckt wurde.

    Gemäß den Maßstäben der Urteile zu 9 U 147/03 und 9 U 167/03 ist die Klägerin auch durch den Beitrag in der "Bild" vom 28. Januar 2003 mit der Überschrift "Schönheitsgene vererben sich doch! G K Enkeltöchter sind der Beweis" und mit einem Porträtfoto, welches sie beim Pariser "Prix d'Amerique" zeigt, im Recht am eigenen Bild und ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden.

  • OLG Brandenburg, 27.04.2010 - 6 U 132/09

    Eigentumsherausgabeanspruch an verkauftem Getreide bei dessen Verbleib im Lager

    Zwingend ist die Zurückverweisung nur geboten, wenn die Unterbrechung zum Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts noch andauert (OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.01.2007 (8 U 496/06); Hans.OLG, OLGR 2005, 765; OLG Köln, NJW-RR 1995, 891).
  • OLG Koblenz, 26.01.2007 - 8 U 496/06

    Wirksamkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen Urteils

    Soweit das Urteil den Beklagten zu 1) betrifft, war es - mitsamt dem Verfahren seit Insolvenzeröffnung - in analoger Anwendung des § 538 Abs. 2 ZPO aufzuheben und zur erneuten Entscheidung nach Beendigung der Unterbrechung an das Landgericht zurückzuverweisen (OLG Hamburg vom 7. Juni 2005 - 9 U 167/03, OLGR 2005, 765; OLG Oldenburg vom 22. Februar 2005 - 2 U 97/04, MDR 05, 836; OLG Hamm vom 16. März 2006 - 27 W 11/06, MDR 06, 1309; Zöller/Greger, aaO., § 249 Rdnr. 10).
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